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gv2016:vereinswesen

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Vereinswesen

Dieses Dokument dient als Diskussions-Plattform für die Betrachtung des weiteren Vereinswesens von trash.net und Pong.

Facts zur Fusion

  • trash.net und Pong sind Gesellschaften gemäss FusG
  • Mitglieder sind Gesellschafterinnen und Gesellschafter gemäss FusG
  • Vereine dürfen Fusionieren. Es gibt gemä Art. 3: Absorptionsfusion (einer geht im anderen auf) und Kombinationsfusion (zusammen eine neue Gesellschaft gründen und darin aufgehen). Für uns käme eher eine Absorptionsfusion in Betracht (Pong geht in trash.net auf)
  • Es braucht einen schriftlichen Fusionsvertrag (Art. 12, 13)
  • Es braucht keinen Fusionsbericht (Art. 14 Abs. 5)
  • Bei der Einladung zur GV sollten wir die Mitglieder darauf hinweisen, dass ohne gegenteilige Meldung davon ausgegangen wird, dass sie auf das Einsichtrecht gemäss Art. 16 verzeichten (Art. 16 Abs. 2)
  • Gemäss Art. 18 Abs. 1 Ziffer e müssen an der GV mindestens 3/4 der anwesenden Gesellschafter (=Mitglieder) der Fusion zustimmen.
  • Gemäss ARt. 19 können Mitglieder innerhalb von 2 Monaten nach der Fusion rückwirkend per Fusionsdatum austreten. Im FusG steht nichts über bezahlte Beiträge. Ich würde aber vorschlagen, in einem solchen Fall allfällig bezahlte Mitgliederbeiträge zurück zu erstatten.
  • Wenn der Kassier an der GV ein Budget vorweist, welches zeigt, dass allfällige Forderungen von Gläubigern erfüllt werden können, dann müssen wir keine Sicherstellung der Forderungen (Art. 25) machen (Art. 25 Abs. 3).
  • Eine Fusion kann innerhalb von zwei Monaten von Gesellschaftern angefochten werden, die nicht zugestimmt ahben (Art. 106).
gv2016/vereinswesen.1448569999.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/11/26 20:33 von romanf